Baia del Marinaio Camping Village

Verordnung

ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN

Die folgende Geschäftsordnung wird beim Aufnahmebüro als auch innerhalb des Campingplatzes selbst ausgehangen, um ein ordentliches und ruhiges Benutz von Campingplatz zu garantieren. Diese Geschäftsordnung gilt beim Eintritt in Campingplatz als komplett akzeptiert.

Die Nichtbefolgung derselbe sieht die Entfernung von Campingplatz des Übertreter vor und, wenn notwendig, die Ankündigung an die Polizeibehörden. Bei der Ankunft bitten wir unsere Gäste im Aufnahmebüro ein gültiges Personalausweis zur Registrierung gem. gesetzlicher Vorschrift abzugeben. Der Eintritt sowie Aufenthalt von unbefugten Personen innerhalb des Campingplatzes ist verfolgbar auf Grund der Polizeiordnung und der Strafgesetzbuchartikeln: Verletzung der öffentlichen Sicherheit; Verletzung des Art. 614 (Hausfriedensbruch); Verletzung des Art. 633 (Grundstück- und Gebäudeeinbruch); Verletzung des Art. 624 ( Diebstahl); Vergehen von Vertragsbetrug.

Die Besucher dürfen nur zu Fuß eintreten sofern dies von unserer Direktion ermächtig ist und nur wenn sie von die schon im Campingplatz Gäste beim Aufnahmebüro willkommen sind.

In der Zeit vom 01.06 bis 15.09 kann man nicht mit dem Auto in Campingplatz fahren. Autos sollen auf dem Parkplatz beim Eintritt (unbewachten) geparkt werden sein. Man kann rein nur zum Ausladen und Einpacken beim Ankunft und Abfahrt. In der Zeit vom 01.07 bis 31.08 zwischen 14.00 und 16.00Uhr ist die Rezeption geschlossen. Während dieser Zeit ist es das Einchecken oder Auschecken nicht möglich, wie auch mit dem Auto in Campingplatz fahren.

Jedes Fahrzeug muss den bei der Ankunft übergegebenen Autopass an der Windschutzscheibe auf der Fahrerseite gut sichtlich anbringen. Die Direktion lehnt jegliche Verantwortung für Beschädigung, Diebstahl oder Wandalismus an die Autos ab. Minderjährigen werden akzeptiert nur in Begleitung der Eltern oder von Erwachsene, die die elterliche Gewalt haben, und für diese verantwortlich sind und während des gesamten Aufenthalts bei diesen einquartiert sind. Die Eltern sind dafür verantwortlich, daß ihre Kinder alle Normen der Geschäftsordnung befolgen, sich anständig behalten und die Unversehrtheit der anderen Gäste behalten, sowie daß die andere Gäste nicht gestört werden sein. Es ist verboten zu schnell Radfahren. Im Schwimmbad soll man sehr vorsichtig sein. Wer sich so nicht verhaltet, wird gleich entfernt Hunde sind zugelassen aber immer nur an der Leine. Hunde sind in Bungalow erlaubt aber nur nach Genehmigung der Campingplatzführung und nach Zahlung des Tarifs so wie in der Preisliste „Camping“ folgt. Es ist verboten sie zum Sanitäranlage oder im Schwimmbad bringen

Es ist ausdrücklich verboten den Pflanzenwuchs beschädigen.

Es ist verboten die Sanitäranlagen während der Reinigung benutzen. Wir laden unsere Gäste ein, die Toilette und die Waschbecken sauber zu lassen. Die hygienische Anlage werden so hinterlassen, wie man sie vorfinden möchte. Es ist ausdrücklich verboten den Abfall herumliegen lassen; er soll in die zur Verfügung gestellten Abfalleimer hineingeworfen werden sein. Zu jeder Tages- und Nachtzeit ist es nicht erlaubt Lärm machen, auch durch laute Stimmen. Die Benutzung von Anlagen oder Ausrüstungen welche zum Unterhaltung dienen, wie Radio und Fernseher, soll gering sein, um die Ruhe und Gelassenheit der anderen Besucher sicherzustellen. Es ist ausdrücklich verboten Zäune aufstellen, auf dem Stellplatz Bedeckungen jeglicher Art aufbauen und Schnüre, Kabeln oder ähnliches an den Pflanzen befestigen.

Der Kohlengrill darf nur verwendet sein, wenn das Wetter es zulässt , sofern es kein Gefahr ist und niemanden der Gäste stört. Wer ein Feuer verursacht ist für alle Schäden verantwortlich.

Die Direktion haftet nicht für Schäden, für welche sie nicht direkt verantwortlich ist, wie außergewöhnliche natürliche Ereignisse, Brand, Verlust. Es ist ausdrücklich verboten die Stromanlage beschädigen. Auf jedem Stellplatz kann nur eine Steckdose angeschlossen werden sein. Wer die Stromlieferung unterbricht, soll die Schäden an den anderen Gäste und dem Campingplatz ersetzen.

Die Verwendung der Sport – Unterhaltungsausrüstung erfolgt unter Verantwortung desselben Benutzer. Es ist ausdrücklich verboten Fußball, Volleyball, Boccia oder Tennis außerhalb der dazu bestimmten Plätze spielen.

Der Eintritt zum Schwimmbad ist zu der Annahme der Ordnung beim Schwimmbadeingang selbst verpflichtet. Die Angestellten und Arbeiter des Campingplatzes sind verpflichtet,

die Gäste sich an die Geschäftsordnung halten zu lassen.

Die Verwendung von Holzkohlegrills ist nur erlaubt, wenn sie die Nachbarn nicht stören und die Wetterbedingungen günstig sind. Wer ungeschickt ein Feuer legt, wird für den entstandenen Schaden haftbar gemacht.

Die Campingplatzleitung haftet nicht für den Verlust von Gegenständen und Schäden, die durch Naturereignisse verursacht werden.

Es ist absolut verboten, die Stromsäulen zu manipulieren oder zu verändern: pro Stellplatz steht Ihnen nur eine Steckdose zur Verfügung. Derjenige, der den Stromausfall verursacht, ist gegenüber den anderen Campern und möglicherweise auch gegenüber dem Campingplatz schadensersatzpflichtig.

Es ist verboten, außerhalb der ausgewiesenen Bereiche Fußball, Boccia, Volleyball, Tennis usw. zu spielen. Die Nutzung der Sport- und Freizeiteinrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.

Gäste einen

angenehmen Aufenthalt

Schwimmbad

Wir laden die Badegäste und Besucher der Anlage ein, die Anordnungen des Personals und des Schwimmbadordnung zu befolgen. Die Badegäste sollen aufgefordert werden, vor dem Schwimmen zu duschen. Eintreten Sie der Rutschbahn mit Ordnungsgemäß und aus Sicherheitsgründen vermeiden Sie sich bei der Rampe zu drängen. Vermeiden Sie das Benutzung jede Gegenstand. Es ist verboten zu springen, herum das Becken zu rennen so wie es ist verboten ins Wasser mit Fußbälle und Luftspielzeuge einzutreten. Spielen sind erlaubt nur wenn bei der Animation organisiert sind.

Liegebetten oder Sonnenstühlen kann man vor Ort mieten solange der Vorrat reicht ( vom 01.06 bis 31.08).

Zurückgelassen oder unbewachten Gegenstände auf den Gelände des Schwimmbades werden bei der Bademeister entfernt.

Mit schlechtem Wetter, behält die Direktion sich die Möglichkeit vor das Schwimmbad zuzumachen.

Für jegliche Art von Unfälle und Schäden auf dem Gelände des Schwimmbades, oder während der Wasserspiele übernimmt die Direktion keinerlei Haftung.

Für jegliche Art von Schäden verursachtet durch Unvorsichtigkeit und Nachlässigkeit der Gäste übernimmt die Direktion keinerlei Haftung.

Für die zurückgelassen oder unbewachten Gegenstände auf den Gelände des Schwimmbades übernimmt die Direktion keinerlei Haftung.

Die Direktion bedankt sich herzlich für das Verständnis und die Zusammenarbeit und wünscht seinen willkommenen Gäste einen angenehmen Aufenthalt