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Informationen und Kostenvoranschläge

Geschäftsordnung Camping Village Baia del Marinaio

ALLGEMEINE VERORDNUNG

Diese allgemeinen Regeln, die am Eingang und im Inneren des Campingplatzes ausgehängt sind, sind notwendig, um allen eine geordnete und friedliche Nutzung der Anlage zu gewährleisten. Der Aufenthalt auf dem Campingplatz setzt die volle Akzeptanz dieser Regeln voraus, deren Nichteinhaltung den Ausschluss vom Campingplatz und gegebenenfalls eine Anzeige bei den Behörden zur Folge hat.

Bei der Ankunft müssen die Gäste an der Rezeption einen Ausweis vorlegen. Ein Gast, der ohne Ausweis erwischt wird, wird vom Campingplatz verwiesen und wegen Verstoßes gegen die PS-Verordnung und die Artikel des Strafgesetzbuches belangt: Nr. 614 Hausfriedensbruch, Nr. 633 Eindringen in Grundstücke und Gebäude, Nr. 624 Diebstahl von Dienstleistungen und das Verbrechen des Vertragsbetrugs.

Besucher dürfen nur zu Fuß einreisen und müssen an der Rezeption von bereits auf dem Campingplatz befindlichen Gästen abgeholt werden.

In der Zeit vom 01.06. bis 15.09. dürfen Kraftfahrzeuge nur auf (unbewachten) Parkplätzen abgestellt werden und müssen den bei der Ankunft ausgehändigten Ausweis sichtbar (an der Windschutzscheibe der Fahrerseite) vorzeigen. Die Verwaltung haftet nicht für Schäden, Diebstahl oder Vandalismus an Fahrzeugen.

Minderjährige werden nur in Begleitung von Eltern oder Erziehungsberechtigten aufgenommen, bei denen sie sich während ihres Aufenthalts aufhalten werden. Die Eltern, die für ihre Kinder verantwortlich sind, verpflichten sich, die Vorschriften durchzusetzen, indem sie dafür sorgen, dass die Kinder sich höflich und respektvoll verhalten und die anderen Camper nicht stören. Unbeaufsichtigtes Radfahren ist ebenfalls verboten. Im Schwimmbad ist äußerste Vorsicht geboten. Wer sich nicht angemessen verhält, wird weggeschickt.

Kinder unter acht Jahren müssen immer von einem Erwachsenen auf die Toilette begleitet und im Schwimmbad, bei Spielen und bei Animationsaktivitäten beaufsichtigt werden.

Hunde sind unter der Bedingung erlaubt, dass sie immer an der Leine geführt werden. Es ist verboten, sie zum Schwimmbad und zu den Toiletten mitzunehmen. In den Bungalows sind Hunde nur nach vorheriger Genehmigung durch die Direktion erlaubt. Für sie ist der in der Preisliste „Camping“ angegebene Preis zu entrichten.

Es ist strengstens verboten, die Pflanzen zu beschädigen.

Es ist verboten, die Toiletten während der Reinigung zu betreten. Wir bitten die Gäste, die Toiletten und Waschbecken nach der Benutzung sauber zu hinterlassen, als Zeichen der Höflichkeit und des Anstands.

Der Müll muss vom Gast in den Mülltonnen auf dem Campingplatz entsorgt werden.

Jeglicher Lärm, einschließlich lauter Stimme, ist verboten. Der Gebrauch von Fernsehen und Radio ist in extremer Mäßigung erlaubt.

Es ist strengstens untersagt, Zäune jeglicher Art zu errichten und den Platz mit an Pflanzen oder Pfählen befestigten Tüchern abzudecken.

Die Benutzung von Holzkohlegrills ist nur erlaubt, wenn sie die Nachbarn nicht stört und die Wetterbedingungen günstig sind. Wer ungeschickt ein Feuer entfacht, haftet für den entstandenen Schaden.

Die Campingplatzleitung haftet nicht für den Verlust von Gegenständen und Schäden, die durch Naturereignisse verursacht werden.

Es ist absolut verboten, die Stromsäulen zu manipulieren oder zu verändern: Jeder Stellplatz hat nur Anspruch auf eine Steckdose. Wer die Unterbrechung der Stromzufuhr verursacht, ist verpflichtet, den anderen Campern und eventuell auch dem Campingplatz Schadenersatz zu leisten.

Es ist verboten, außerhalb der ausgewiesenen Bereiche Fußball, Boccia, Volleyball, Tennis usw. zu spielen. Die Nutzung der Sport- und Freizeiteinrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.

Der Zugang zum Schwimmbad ist an die Einhaltung der darin enthaltenen Vorschriften gebunden.

Das Personal des Campingplatzes ist verpflichtet, die Vorschriften gegenüber jedermann durchzusetzen.

SCHWIMMBADVERORDNUNG

Wir empfehlen unseren Gästen, die Anweisungen des Personals und die folgenden Vorschriften genau zu befolgen. Der Zugang zur Rutsche muss in geordneter und sicherer Weise erfolgen, wobei eine Überfüllung sowohl auf der Rampe als auch auf dem Boden zu vermeiden ist. Das Betreten der Rutsche mit Gegenständen jeglicher Art ist nicht gestattet. Es ist verboten, zu tauchen, zu rennen, Luftballons und aufblasbare Spielzeuge ins Wasser zu werfen und Spiele zu spielen, es sei denn, sie werden von den Animateuren organisiert.

Die Sonnenterrasse ist mit Liegestühlen und Sonnenliegen ausgestattet, die Sie mieten können (vom 01.06. bis 31.08. und je nach Verfügbarkeit)

Unbeaufsichtigt gelassene Gegenstände werden von Rettungsschwimmern entfernt.

Bei ungünstigen Witterungsbedingungen wird das Schwimmbad von der Direktion geschlossen.

Die Direktion lehnt jede Haftung für Zusammenstöße und/oder Stürze ab, die sich im Schwimmbad im Allgemeinen, bei Wasserspielen oder in den Tauchbecken ereignen.

Die Direktion haftet nicht für Schäden, die durch Unvorsichtigkeit, Unerfahrenheit und/oder Fahrlässigkeit der Gäste verursacht werden.

Die Direktion lehnt jede Verantwortung für unbeaufsichtigt im Pool zurückgelassene oder vergessene Gegenstände ab.

Die Direktion dankt Ihnen für Ihre Mitarbeit und wünscht Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.

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